Gesetzgebung 19. Wahlperiode
Gesetzgebung und Anträge in der 19. Wahlperiode
24.10.2017 bis 25.10.2021 | Koalition aus CDU/CSU und SPD
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 - RBSFV 2022 [25.08.2021] Inhalt: Fortschreibung der Regelbedarfsstufen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Regelbedarfe im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 1. Januar 2022 sowie der Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2022 beginnenden Schulhalbjahre.
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) [23.10.2020] Inhalt: Einführung eines Anspruchs auf Übergangspflege im Krankenhaus, Leistung eines ergänzenden Bundeszuschusses auch in 2022 in Höhe von (voraussichtlich) 7 Mrd. Euro, Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent angehoben, Höchstleistungsbetrag für die Kurzzeitpflege wird um 10 Prozent auf 1.774 Euro angehoben, zur Vermeidung finanzieller Überforderung vollstationär versorgter Pflegebedürftigen erbringen die Pflegekassen einen Leistungszuschlag, der Beitragszuschlag für Kinderlose in der sPV wird von 0,25 Prozent auf 0,35 Prozent erhöht, der Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung erhält ab 2022 zur pauschalen Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung einen jährlichen Bundeszuschuss in Höhe von 1 Mrd. Euro, Bindung der Zulassung von Pflegeeinrichtungen ab September 2022 an tarifliche Entlohnung.
Sozialschutzpaket III [05.02.2021] Inhalt: Verlängerung der befristeten Regelungen zum erleichterten Zugang zu Grundsicherungsleistungen, Einmalzahlung bzw. Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG.
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) [23.09.2020] Inhalt: Der Zuschuss des Bundes zum Gesundheitsfonds wird in 2021 um 5 Milliarden Euro (von 14,5 Mrd. Euro auf 19,5 Mrd. Euro) erhöht. Die Krankenkassen zahlen aus ihren Finanzreserven 8 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Dabei werden die über 0,4 Monatsausgaben liegenden Rücklagen einer Kasse zu zwei Dritteln an den Gesundheitsfonds abgeführt. Bislang durften Kassen den Zusatzbeitrag nicht erhöhen, wenn ihre Finanzreserven mehr als eine Monatsausgabe betrugen; diese Grenze wird auf 0,8 Monatsausgaben abgesenkt. Im Ergebnis soll hierdurch das für 2021 zu erwartende Defizit von 21 auf 3 Milliarden gesenkt werden. Die verbleibende Lücke wird durch Anhebung des Zusatzbeitrages geschlossen, der im Durchschnitt von 1,1 auf voraussichtlich 1,3 Prozentpunkte steigen wird. - In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte vollständig aus der Pflegeversicherung finanziert werden, so dass der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht steigt.
Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie [02.09.2020] Inhalt: Die Regelung zum erhöhten Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert - auch für Leiharbeiter. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden insoweit bis Ende 2021 verlängert, als dass Entgelt aus einer während der Kurzarbeit aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung anrechnungsfrei bleibt. Die vollständige Erstattung der SV-Beiträge während der Kurzarbeit wird bis 30. Juni 2021 verlängert. Vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 werden die SV-Beiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30. Juni 2021 begonnen wurde. - Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze [14.07.2020] Inhalt: Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe nach dem SGB XII und dem SGB II sowie der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. - Im Unterschied zu den vorausgegangenen Regelbedarfsermittlungen zum 1. Januar 2011 und zum 1. Januar 2017 wird bei der Abgrenzung der für die Höhe der Regelbedarfe zu berücksichtigenden Verbrauchsausgaben eine Erweiterung vorgenommen. Dazu werden bei den Kommunikationsausgaben auch die auf die Nutzung von Mobilfunk (Handy-Nutzung) entfallenden Verbrauchsausgaben berücksichtigt.
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [05.05.2020] Inhalt: U.a. Übernahme der Corona-Test-Kosten durch die GKV. Beschäftigte in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung. Arbeitgebern in der Pflege werden die Prämien im Wege der Vorauszahlung zunächst von der sPV erstattet. BMG und BMF legen im Laufe des Jahres fest, in welchem Umfang GKV und sPV Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze (auch zur Refinanzierung der Corona-Prämien) erhalten. - Bis zum 30. September 2020 wird Pflegeunterstützungsgeld bis zu 20 Tage (bisher: 10 Tage) und auch dann gezahlt, wenn eine Versorgungslücke bei der Pflege zu Hause entsteht (bisher: wenn plötzlich ein Pflegefall in der Familie auftritt und die Pflege zu Hause organisiert werden muss); auch der arbeitsrechtliche Freistellunganspruch wird befristet auf 20 Tage verlängert.
Sozialschutz-Paket II [27.04.2020] Inhalt: Befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes, Öffnung der erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeit bei Kurzarbeit für alle Berufe, Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um drei Monate, für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde
COVID-19-Gesetzgebung [v.a. 23.03.202] Inhalt: Befristete Regelungen zu Kurzarbeit, Bedürftigkeitsprüfung (v.a. SGB II/SGB XII), Anrechnung von Einkommen aus Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen auf Kurzarbeitergeld und Rente, Abmilderung von Verdienstausfällen erwerbstätiger Eltern, Krankenhausentlastungsgesetz, Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige, Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz [03.01.2020] Inhalt: Mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung soll das Wohngeldvolumen um 10 Prozent erhöht werden. Vorgesehen ist die Einführung einer nach der Haushaltsgröße gestaffelten CO2-Komponente im Wohngeld. Die CO2-Komponente erhöht die zu berücksichtigende Miete oder Belastung und führt so zu einem höheren Wohngeld.
Angehörigen-Entlastungsgesetz [12.06.2019] Inhalt: Für den Fall, dass der notwendige Bedarf im Einzelfall nicht aus dem Einkommen und dem Vermögen der nachfragenden Person gedeckt werden kann, geht das SGB XII bisher vom Vorrang der Einstandspflichten innerhalb des Familienverbandes aus. D.h.: Wenn Eltern pflegebedürftig werden und für ihren Unterhalt nicht mehr selbst aufkommen können, werden die Kinder in die Pflicht genommen und müssen einen Teil der Kosten übernehmen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Inanspruchnahme von unterhaltsverpflichteten Kindern pflegebedürftiger Eltern bei einem Jahreseinkommen bis zu 100.000 Euro zu beschränken. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, betroffen sind. Von der Neuregelung werden damit alle gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichteten Kinder bis zu einem Jahreseinkommen von einschließlich 100.000 Euro profitieren. Auch die Eltern volljähriger Kinder bis zur Einkommensgrenze von 100.000 Euro werden durch die neue Regelung entlastet. Eine Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs auf unterhaltspflichtige Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern erfolgt auch in der reformierten Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX sowie im Sozialen Entschädigungsrecht.
Grundrentengesetz [21.05.2019] Inhalt: Einführung einer Grundrente für langjährig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Einführung von Freibeträgen im Wohngeld, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), in der Hilfe zum Lebensunterhalt, in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und in den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung sowie Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung um 1,5 Mrd. Euro.
Anträge der Oppositionsparteien - Altersarmut bekämpfen [06.05.2019] Inhalt: Öffentliche Anhörung zu den Anträgen der Oppositionsparteien zur Bekämpfung von Altersarmut.
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes [17.04.2019] Inhalt: Neufestsetzung der Höhe der Geldleistungen für den notwendigen und den notwendigen persönlichen Bedarf (Ausgliederung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung aus den Leistungssätzen für den notwendigen Bedarf, Neustrukturierung der Bedarfsstufen für Erwachsene, Einführung einer gesonderten Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte, die während des Bezugs von Grundleistungen in Sammelunterkünften untergebracht sind), Schließung der Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltserlaubnisse, Aufnahme einer Freibetragsregelung für steuerbefreite Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz [25.03.2019] Inhalt: Der Risikostrukturausgleich (RSA) wird weiterentwickelt mit dem Ziel der Stärkung fairer Wettbewerbsbedingungen (u.a.: Einführung einer Regionalkomponente,eines Krankh eits-Vollmodells sowie eines Risikopools, Streichung der Erwerbsminderungsgruppen, versichertenindividuelle Berücksichtigung von Arzneimittelrabatten), Stärkung der Manipulationsresistenz des RSA, Änderungen des Organisationsrechts der Krankenkassen (u.a.: Aufhebung regionaler Beschränkungen, Abschaffung des kassenartenbezogenen Haftungsverbunds, Zusammensetzung des Verwaltungsrats des GKV-Spitzenverbandes aus hauptamtlich tätigen Vorstandmitgliedern der Mitgliedskassen statt bisher aus ehrenamtlichen Vertreter der Selbstverwaltungsorgane).
Wohngeldstärkungsgesetz [21.01.2019] Inhalt: Anpassung der Parameter der Wohngeldformel, um die Zahl der Wohngeldberechtigten zu erhöhen, Einführung einer Mietenstufe VII, um geringe Einkommen in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mietenniveaus noch gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten, regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung sowie regelmäßige Überprüfung des Anpassungsbedarfs des Wohngeldes.
Beitragsentlastung der Betriebsrenten in der GKV [15.01.2019 | 11.11.2019] Inhalt: Neben die bisherige Beitragsfreigrenze (1/20 der monatlichen Bezugsgröße) in der GKV tritt für Betriebsrenten ab 2020 ein Freibetrag in gleicher Höhe. Sobald die bestehende Freigrenze durch Betriebsrente und Arbeitseinkommen überschritten wird, ist die Summe der monatlichen Betriebsrenten bis maximal zur Höhe des neuen Freibetrags beitragsfrei. Aus Arbeitseinkommen und sonstigen Versorgungsbezügen sind auch dann Beiträge zu zahlen, wenn nach Abzug des Freibetrages für Betriebsrenten das verbleibende Arbeitseinkommen und die weiteren Versorgungsbezüge die Freigrenze unterschreiten. Die Regelung wird nicht auf die soziale Pflegeversicherung übertragen. - Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2021 900 Millionen Euro, im Jahr 2022 600 Millionen Euro und im Jahr 2023 300 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve zugeführt, um die durch den neuen Freibetrag verursachten Mindereinnahmen zu kompensieren. - Die Mindestreserve des Gesundheitsfonds wird zudem von 25 Prozent einer Monatsausgabe auf 20 Prozent gesenkt.
Starke-Familien-Gesetz [14.11.2018] Inhalt: Erhöhung des maximalen Kinderzuschlags und Ausweitung des Berchtigtenkreises sowie Verbesserungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ‒ Beitragssatzanpassung [29.09.2018] Inhalt: Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird zum 01.01.2019 um 0,5 Prozentpunkte angehoben.
Qualifizierungschancengesetz [30.08.2018] Inhalt: Senkung des Beitragssatzes zur BA von 3,0 auf 2,6 Prozent, Reduzierung der Sozialversicherungspauschale für die Berechnung von Lohnersatzleistungen nach SGB III von 21 auf 20 Prozent, dauerhafte Beibehaltung der befristet geltenden höheren Zeitgrenzen für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, Erweiterung der Rahmenfrist, innerhalb derer die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch auf ALG zurückzulegen ist, von bisher 24 auf 30 Monate, Erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, Verlängerung der und erleichterter Zugang zur Sonderregelung zur verkürzten ALG-Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte, Einbeziehung von Piloten und Flugbegleitern ins BetrVG auch ohne einschlägigen Tarifvertrag sowie Änderung des Tarifvertragsgesetzes.
Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG [23.07.2018] Inhalt: Verbesserung der Leistungen und des Zugangs zur ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung, Sicherstellung der durchgehenden Erreichbarkeit der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots der Vertragsärzte für Kassenpatienten von 20 auf 25 Stunden, Ausweitung offener Sprechstunden grundversorgender Arztgruppen ohne vorherige Terminvergabe mit entsprechenden extrabudgetären Vergütungsanreizen, besondere Unterstützung von Ärzten in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen über regionale Zuschläge, Erhöhung und verbindlichere Ausgestaltung der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Finanzierung von Sicherstellungsmaßnahmen, Streichung von Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten in ländlichen Gebieten, Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz ab dem 1. Januar 2021 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent, verbesserte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der stufenweisen Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten.
RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz [13.07.2018] Inhalt: Einführung einer doppelten Haltelinie für Rentenniveau (48 Prozent) und Beitragssatz (20 Prozent) bis 2025 sowie Änderungen bei der Berechnung der Standardrente sowie des verfügbaren Durchschnittsentgelts, Sonderzahlungen des Bundes an die allgemeine RV 2022 bis 2025, Verlängerung der Zurechnungszeit, Ausweitung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (»Mütterrente II«), Verlängerung des Übergangsbereichs (bisher: Gleitzone) auf Bruttoentgelte bis 1.300 Euro/Monat (bisher: 850 Euro/Monat).
10. SGB-II-ÄndG (Teilhabechancengesetz) [11.06.2018] Inhalt: Einführung eines neuen Instruments »Teilhabe am Arbeitsmarkt« zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeitsmarktferner Personen. Neufassung der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II: Lohnkostenzuschüsse knüpfen künftig weder bei der Auswahl der förderfähigen Personen, noch bei der Dauer und Höhe der Förderung an Merkmale wie Minderleistung oder das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen an.
Antrag - Abschaffung der Sanktionen im SGB II und SGB XII - öffentliche Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales [04.06.2018] Inhalt: DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädieren in ihren Anträgen für eine Abschaffung der mit Leistungskürzungen verbundenen Sanktionen in den Systemen der sozialen Mindestsicherung (SGB II und SGB XII).
Antrag - Doppelverbeitragung der Betriebsrenten abschaffen - öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit [25.04.2018] Inhalt: Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen seit 2004 in der Regel der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung; zu tragen allein von den Rentnerinnen und Rentnern. Seither müssen Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung und einmal bei der Auszahlung im Alter.
Brückenteilzeit [17.04.2018] Inhalt: Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit - mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre). Nach Ablauf der Brückenteilzeit besteht Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. - Bei Arbeit auf Abruf wird der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren Arbeit auf 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit bzw. 20 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Höchstarbeitszeit begrenzt; in Fällen ohne vertragliche Festlegung gilt eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz [06.04.2018] Inhalt: Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitragssatzes, Senkung der Mindestbemessungsgrundlage für Beiträge hauptberuflich Selbständiger vom 40. auf den 80. Teil der Bezugsgröße, Maßnahmen zur Reduzierung von Beitragsschulden, Abschmelzung von Finanzreserven einzelner Krankenkassen sowie Erhöhung des Aktienanteils für die Anlage für Altersrückstellungen von 10 auf 20 Prozent.