Angehörigen-Entlastungsgesetz

Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

Inhalt

Für den Fall, dass der notwendige Bedarf im Einzelfall nicht aus dem Einkommen und dem Vermögen der nachfragenden Person gedeckt werden kann, geht das SGB XII bisher vom Vorrang der Einstandspflichten innerhalb des Familienverbandes aus. D.h.: Wenn Eltern pflegebedürftig werden und für ihren Unterhalt nicht mehr selbst aufkommen können, werden die Kinder in die Pflicht genommen und müssen einen Teil der Kosten übernehmen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, die Inanspruchnahme von unterhaltsverpflichteten Kindern pflegebedürftiger Eltern bei einem Jahreseinkommen bis zu 100 000 Euro zu beschränken. Gleichzeitig wird die Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs auch auf die anderen Leistungen des SGB XII ausgedehnt, soweit keine minderjährigen Kinder, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, betroffen sind. Von der Neuregelung werden damit alle gegenüber Leistungsbeziehern nach dem SGB XII unterhaltsverpflichteten Kinder bis zu einem Jahreseinkommen von einschließlich 100 000 Euro profitieren. Auch die Eltern volljähriger Kinder bis zur Einkommensgrenze von 100 000 Euro werden durch die neue Regelung entlastet. Eine Begrenzung des Unterhaltsrückgriffs auf unterhaltspflichtige Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern erfolgt auch in der reformierten Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX sowie im Sozialen Entschädigungsrecht.

Vorentwürfe

Referentenentwurf Referentenentwurf des BMAS v. 12.06.2019

Referentenentwurf Kabinettsbeschluss v. 14.08.2019

Gesetzgebung

Gesetzentwurf Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 395/19 v. 30.08.2019

Gesetzentwurf Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 19/13399 v. 23.09.2019

1. Lesung - Plenarprotokoll 19/116 v. 27.09.2019 (S. 14209 - 14221)

Schriftliche Stellungnahmen Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 04.11.2019

Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 04.11.2019

Beschlussempfehlung und Bericht Beschlussempfehlung und Bericht - BTDrs 19/14868 v. 06.11.2019

Zweite und dritte Lesung 2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 19/124 v. 07.11.2019 (S. 15420 - 15429)

BGBl BGBl I Nr. 46 (2019) S. 2135 - Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)

BGBl BGBl I Nr. 46 (2019) S. 2135 - Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)