Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Inhalt
Für ab dem Jahr 2025 erworbene Rentenanwartschaften soll einheitliches Recht gelten, unabhängig davon, ob Beiträge in den alten oder in den neuen Bundesländern gezahlt werden. - Ab dem 1. Juli 2024 gilt in ganz Deutschland ein einheitlicher aktueller Rentenwert. Die Angleichung erfolgt ab 1. Juli 2018 in sieben Schritten. Die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze werden zeitgleich entsprechend angehoben; analog wird der Hochwertungsfaktor der Ostentgelte abgesenkt. Die Rentenanpassung und die Fortschreibung der Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze erfolgen ab 2025 auf Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung. Die Kosten der über die Lohnangleichung hinausgehenden Anpassung der Ostrenten werden aus Beitragsmitteln finanziert; erst ab 2022 beteiligt sich der Bund mit einem steigenden Zuschuss.
Vorentwürfe
Referentenentwurf v. 19.07.2016
Referentenentwurf v. 13.01.2017
Kabinettsbeschluss v. 15.02.2017
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 155/17 v. 17.02.2017
Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates - BRDrs 155/1/17 v. 20.03.2017
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 18/11923 v. 12.04.2017
1. Lesung - Plenarprotokoll 18/232 v. 28.04.2017 (S. 23421 - 23434)
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 18/12584 v. 31.05.2017
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 18/237 v. 01.06.20 17 (S. 24078 - 24091)
BGBl I Nr. 49 (2017) S. 2575 - Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz)
Materialien
Übersicht zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs (Stand: Beschlussempfehlung und Bericht v. 31.05.2017)
BMAS - Hintergrundinformationen zum Angleichungsprozess der Renten in Ost- und Westdeutschland v. 21.07.2016
CDU/CSU-Fraktion - Rentenangleichung Ost-West. »Keine Verschlechterung für Ostdeutschland bei der gesetzlichen Rente«, Positionspapier v. 19.01.2016
Sozialbeirat - Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2015, BTDrs 18/6870 v. 30.11.2015 (ab S. 103)