Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Inhalt

Ablösung der bisherigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, Wegfall der Berufsunfähigkeitsrente für Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, Rentenabschlag bei Rentenzugang vor vollendetem 63. Lebensjahr und Verlängerung der Zurechnungszeit, stufenweise Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Schwerbehinderte von 60 auf 63 Jahre.

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN - BTDrs 14/4230 v. 09.10.2000

1. Lesung - Plenarprotokoll 14/124 v. 12.10.2000 (ab S. 11854)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BTDrs 14/4630 v. 15.11.2000

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 14/133 v. 16.11.2000 (ab S. 12753)

BGBl I Nr. 57 (2000) S. 1827 - Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Druckversion)