Hartz IV - Kosten der Unterkunft

630 Millionen Euro zu Lasten des Lebensunterhalts

Hartz-IV-Haushalte bleiben auf Unterkunftskosten sitzen

Johannes Steffen | Juli 2013

Im vergangenen Kalenderjahr zahlten Hartz-IV-Haushalte rund 630 000 000 Euro für laufende Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) aus »eigener Tasche«. Dies ergab eine Auswertung der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) durch Portal Sozialpolitik. Während die Hartz-IV-Haushalte 2012 rund 15,5 Milliarden Euro für laufende KdU aufwenden mussten, wurden von den SGB-II-Trägern nur gut 14,8 Milliarden Euro anerkannt. Die Differenz mussten die Betroffenen damit faktisch aus ihrem Regelbedarfs-Budget decken, das eigentlich zur Sicherung des Lebensunterhalts vorgesehen ist.

Die Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung resultiert aus dem Umstand, dass die Kommunen, denen die Verantwortung für diesen Leistungsbereich im Rahmen des SGB II obliegt, Bedarfe für Unterkunft und Heizung nur insoweit berücksichtigen, wie diese »angemessen« sind (§ 22 SGB II). Über die diesbezüglichen Richtlinien wird vor Ort entschieden – in der Regel vor dem Hintergrund der regionalen Mietniveaus und der Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes. Da zudem das anrechenbare Einkommen und Vermögen der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften gegengerechnet werden und auch Sanktionen im Einzelfall zu Leistungskürzungen führen können, fällt der am Ende von den SGB-II-Trägern tatsächlich geleistete KdU-Aufwand noch eimal niedriger aus; 2012 waren dies rund 13,3 Milliarden Euro.

Nicht anerkannte KdU in Prozent der KdU-Leistungen sowie in Millionen Euro

Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften (BGen) mit laufenden KdU (bundesweit knapp 3,2 Millionen BGen) wurden im vergangenen Jahr 95,9 Prozent der tatsächlichen Kosten anerkannt – umgekehrt gingen damit aber auch 4,1 Prozent der aufzuwendenden laufenden KdU, das waren rund 0,63 Milliarden Euro, zu Lasten der Regel- oder auch der Mehrbedarfsdeckung. Die Summe der nicht anerkannten KdU machte 4,7 Prozent der von den SGB-II-Trägern tatsächlich geleisteten KdU-Aufwendungen aus. Diesen Anteil sparten die Jobcenter auf Kosten ihrer »Kunden«. Am höchsten waren die prozentualen Einsparungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, während die niedrigsten Anteilswerte auf die drei Stadt-Staaten entfielen.

 

Nicht anerkannter KdU-Aufwand 2012 pro Bedarfsgemeinschaft in Euro sowie nach Typ der Bedarfsgemeinschaft in Prozent

Pro Bedarfsgemeinschaft mit laufenden KdU wurden so durchschnittlich 197 Euro im Jahr – oder monatlich 16,45 Euro – gespart. Besonders hoch war die jährliche Ersparnis der Jobcenter auf Länderebene in Rheinland-Pfalz mit 306 Euro pro Bedarfsgemeinschaft und im Saarland mit 289 Euro; die niedrigste durchschnittliche Ersparnis wiesen Bremen (133 Euro) und Berlin (163 Euro) auf.

Die Streubreite zwischen den 402 Kreisen und kreisfreien Städten ist dabei erheblich. So betrug die Differenz der tatsächlichen durchschnittlichen KdU-Aufwendungen zu den anerkannten durchschnittlichen KdU im Landkreis St. Wendel deutlich über 700 Euro, während es im Landkreis Würzburg im Durchschnitt nur 14 Euro pro Bedarfsgemeinschaft waren.

 

Nicht anerkannter KdU-Aufwand 2012 pro Bedarfsgemeinschaft in Euro

Die Durchschnittswerte verdecken zudem, dass längst nicht alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden KdU von der »Angemessenheits-Regel« negativ betroffen waren. Umgekehrt bedeutet dies: Die Belastung vieler Bedarfsgemeinschaften, deren Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht vollständig anerkannt wurden, fiel deutlich höher aus, als dies eine Betrachtung der Durchschnittswerte zum Ausdruck bringt.

 

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