Härtefall-Regelung SGB II

Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze

Inhalt

Einführung eines Mehrbedarfstatbestandes für sog. Härtefälle in Reaktion auf das Urteil des BVerfG v. 09.02.2010 zu den »Hartz-IV«-Regelleistungen. Die Neuregelung wurde als Art. 3a in das seinerzeit bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des Finanzplanungsrates aufgenommen.

Gesetzgebungsverfahren

Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 19.04.2010

Schriftliche Stellungnahme Deutscher Städtetag

Schriftliche Stellungnahmen Deutscher Landkreistag, Berlit, BAG der Freien Wohlfahrtspflege, DV

Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 19.04.2010

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - BTDrs 17/1465 v. 21.04.2010

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 17/37 v. 22.04.2010 (S. 3571 - 3582)

BGBl I Nr. 26 (2010) S. 671 - Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 27.05.2010 (Druckversion)

Materialien

BA-Geschäftsanweisung v. 17.02.2010 zur vom BVerfG mit Urteil vom 09.02.2010 geforderten Härtefallregelung