Härtefall-Regelung SGB II
Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
Inhalt
Einführung eines Mehrbedarfstatbestandes für sog. Härtefälle in Reaktion auf das Urteil des BVerfG v. 09.02.2010 zu den »Hartz-IV«-Regelleistungen. Die Neuregelung wurde als Art. 3a in das seinerzeit bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung des Finanzplanungsrates aufgenommen.
Gesetzgebungsverfahren
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 19.04.2010
Schriftliche Stellungnahme Deutscher Städtetag
Schriftliche Stellungnahmen Deutscher Landkreistag, Berlit, BAG der Freien Wohlfahrtspflege, DV
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses am 19.04.2010
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses - BTDrs 17/1465 v. 21.04.2010
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 17/37 v. 22.04.2010 (S. 3571 - 3582)
BGBl I Nr. 26 (2010) S. 671 - Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 27.05.2010 (Druckversion)
Materialien
BA-Geschäftsanweisung v. 17.02.2010 zur vom BVerfG mit Urteil vom 09.02.2010 geforderten Härtefallregelung