Ansprüche ausländischer Personen im SGB II und SGB XII
Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und in der Sozialhilfe (SGB XII)
Inhalt
Klargestellt wird, dass Personen ohne materielles Aufenthaltsrecht aus dem Freizügigkeitsgesetz/EU ebenso wie Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in Deutschland aufhalten, sowie Personen, die ihr Aufenthaltsrecht nur aus Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 ableiten, von den Leistungen nach SGB II ausgeschlossen sind. Im SGB XII werden die Leistungsausschlüsse denjenigen im SGB II angepasst. Daneben wird im SGB XII ein Anspruch für einen Zeitraum von einem Monat geschaffen, mit der Möglichkeit darlehensweise die Kosten für ein Rückfahrticket zu übernehmen. Außerdem wird im SGB II und im SGB XII ein Leistungsanspruch nach eingetretener Verfestigung des Aufenthaltes geschaffen, die nach fünf Jahren Aufenthalts in Deutschland angenommen wird.
Vorentwürfe
Referentenentwurf des BMAS v. 28.04.2016
Referentenentwurf des BMAS v. 30.09.2016
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 587/16 v. 13.10.2016
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 18/10211 v. 07.11.2016
1. Lesung - Plenarprotokoll 18/200 v. 11.11.2016 (S. 20034 - 20041)
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 28.11.2016 - Ausschuss-Drs 18(11)851 v. 25.11.2016
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 28.11.2016
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 18/10518 v. 30.11.2016
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 18/206 v. 01.12.2016 (S. 20623 - 20629)
BGBl I Nr. 65 (2016) S. 3155 - Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch