Leiharbeit und Werkverträge
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
Inhalt
Tarifdispositive Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten - per tariflicher Öffnungsklausel können auch nicht tarifgebundene Entleiher bis zu einer Höchstdauer von 24 Monaten davon Gebrauch machen - sowie »Equal Pay« nach einer Überlassungsdauer von neun Monaten - soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an »Equal Pay« vorsieht, besteht der Anspruch spätestens nach einer Einsatzdauer von 15 Monaten. Kein Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern als Streikbrecher. Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den für die Mitbestimmung geltenden Schwellenwerten auch beim Entleiher, sofern dies der Zielrichtung der jeweiligen Norm nicht widerspricht. Für die Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen zu Arbeitsverträgen werden die wesentlichen von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien gesetzlich niedergelegt. Bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung werden der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber auch bei Vorlage einer Verleiherlaubnis nicht besser gestellt als derjenige, der unerlaubt Arbeitnehmerüberlassung betreibt.
Vorentwürfe
(1.) Referentenentwurf v. 16.11.2015
(2.) Referentenentwurf v. 17.02.2016
(3.) Referentenentwurf v. 14.04.2016
Kabinettsbeschluss v. 01.06.2016
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 294/16 v. 02.06.2016
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 18/9232 v. 20.07.2016
1. Lesung - Plenarprotokoll 18/190 v. 22.09.2016 (S. 18763 - 18777)
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 17.10.2016 - Ausschuss-Drs 18(11)761 v. 14.10.2016
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 17.10.2016
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 18/10064 v. 19.10.2016
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 18/197 v. 21.10.2016 (S. 19657 - 19668)
BGBl I Nr. 8 (2017) S. 258 - Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
Materialien
Schreiben der Bundestagsabgeordneten Klaus Ernst und Jutta Krellmann (DIE LINKE) - Die Bundesregierung plant Verschlechterungen bei Leiharbeit und Werkverträgen v. 12.05.2016