Mindestlohnerhöhungs- und Minijobgesetz
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Inhalt:
Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns (mit Wirkung ab 01.01.2024) entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre.
Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ab 01.10.2022 auf 520 Euro und künftige Dynamisierung (wie allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn). Zeitgleich erfolgt eine Erweiterung des Übgergangsbereichs (Midi-Jobs) bis zu einem Bruttolohn von 1.600 Euro monatlich sowie eine stärkere Entlastung der Beschäftigten im unteren Übergangsbereich.
Vorentwürfe
Referentenentwurf (MiLo) des BMAS v. 21.01.2022
Referentenentwurf (Minijobs) des BMAS v. 01.02.2022
Gesetzentwurf - Kabinettsfassung v. 23.02.2022
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 82/22 v. 25.02.2022
Empfehlungen der BR-Ausschüsse - BRDrs 82/1/22 v. 25.03.2022
Stellungnahme des Bundesrates - BRDrs 82/22 (Beschluss) v. 08.04.2022
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 20/1408 v. 13.04.2022
1. Lesung - Plenarprotokoll 20/31 v. 2.04.2022 (S. 2755 - 2771)
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 16.05.2022
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 20/1916 v. 19.05.2022
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 20/42 v. 03.06.2022 (S. 4161 - 4195)
BGBl I Nr. 22 (2022) S. 969 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
BGBl I Nr. 22 (2022) S. 969 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Materialien
Übersicht zu den wesentlichen Änderungen (Stand: Beschlussempfehlung v. 19.05.2022)
GegenBlende - 12 Euro Mindestlohn - Wer profitiert, was bleibt zu tun? (24.01.2022)
BMAS und BMF - Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Mindestlohns und Stärkung der Tarifbindung (März 2021)
BMAS - Gesamtbericht zur Evaluation des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns nach § 23 Mindestlohngesetz (Dezember 2020)