Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
(2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Nach dem Bruch der Ampel-Koalition wurde das Gesetzgebungsverfahren nicht zum Abschluss gebracht.

Inhalt:

Erweiterung (v.a. Öffnung) des Sozialpartnermodells, Erleichterungen bei Einführung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene, Anhebung des Förderhöchstbetrages beim BAV-Förderbetrag sowie Dynamisierung der Einkommensgrenze für Begünstigte durch Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und schließlich werden bei Pensionskassen  Anlagevorschriften erweitert und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert, so dass die Vermögensanlage stärker auf die Endfälligkeit der Leistung ausgerichtet werden kann.

Vorentwürfe

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums der Finanzen v. 24.06.2024

Kabinettbeschluss v. 18.09.2024

Materialien

Übersicht zu den wesentlichen Änderungen durch das 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz (Stand: Kabinettbeschluss v. 18.09.2024)

BMAS- Faktenpapier Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (Juni 2024)