Kindergrundsicherung – Ist das Wesentliche schon getan?
Kindergrundsicherung – Ist das Wesentliche schon getan?
03.04.2023 | Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sieht kaum finanziellen Spielraum für die geforderte Kindergrundsicherung. Mehr noch – gegenüber der »Bild am Sonntag« führte er aus. »Für Familien mit Kindern ist bereits viel passiert! Das Kindergeld ist auf 250 Euro erhöht worden, so stark wie seit 1996 nicht mehr. (…) Das Wesentliche für die Kindergrundsicherung ist damit finanziell getan.« Mehr sei zwar »immer wünschenswert, aber nicht immer möglich«.
Im Koalitionsvertrag der Ampel ist unter anderem zu lesen: »Wir wollen Familien stärken und mehr Kinder aus der Armut holen. Dafür führen wir eine Kindergrundsicherung ein.« Vorrangiges Ziel des Projektes ist es demnach, Kinder und Jugendliche aus dem SGB-II-Bezug herauszuholen.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit lebten zuletzt (Juni 2022) 1.908.308 Kinder unter 18 Jahre in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften. Ihr Einkommen beziehungsweise das ihrer Bedarfsgemeinschaft reichte also nicht aus, um den existenzminimalen Bedarf zu decken. Dieser Bedarf setzt sich hauptsächlich zusammen aus den Regelsätzen sowie den durch Unterkunft und Heizung bedingten Kosten; zudem ist bei Alleinerziehenden ein von Anzahl und Alter der Kinder abhängiger Mehrbedarf zu berücksichtigen.
Eigenes Einkommen und/oder Vermögen wird leistungsmindernd auf den SGB-II-Bedarf angerechnet. Kindergeld zählt hierbei als Einkommen des Kindes; übersteigt das Kindergeld zusammen mit evtl. Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss oder eigenem Einkommen den Bedarf des Kindes, so wird das überschüssige Kindergeld dem kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen zugerechnet.
Das Kindergeld mindert demzufolge den Anspruch auf (aufstockende) Fürsorgeleistungen in voller Höhe. Die von Lindner gepriesene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, den Adressaten der Kindergrundsicherung, unterm Strich also überhaupt nicht an. Pikanter noch: »Die Anhebung des Kindergeldes auf einheitlich 250 Euro führt bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu Einsparungen in Höhe von jährlich rund 645 Mio. Euro; davon entfallen rund 565 Mio. Euro auf den Bund und 80 Mio. Euro auf die Kommunen.« (BTDrs 20/4378 v. 09.11.2022, S. 3 ) – Die Wirkung der Kindergelderhöhung geht an der Zielgruppe der Kindergrundsicherung nicht nur vorbei – wegen der Einkommensanrechnung reduziert sie auch noch Lindners Haushaltsaufwand für SGB-II-Leistungen.