TSVG
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung
(Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)
Inhalt
Verbesserung der Leistungen und des Zugangs zur ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung, Sicherstellung der durchgehenden Erreichbarkeit der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen, Erhöhung des Mindestsprechstundenangebots der Vertragsärzte für Kassenpatienten von 20 auf 25 Stunden, Ausweitung offener Sprechstunden grundversorgender Arztgruppen ohne vorherige Terminvergabe mit entsprechenden extrabudgetären Vergütungsanreizen, besondere Unterstützung von Ärzten in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen über regionale Zuschläge, Erhöhung und verbindlichere Ausgestaltung der Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Finanzierung von Sicherstellungsmaßnahmen, Streichung von Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärzten in ländlichen Gebieten, Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz ab dem 1. Januar 2021 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent, verbesserte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der stufenweisen Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten.
Vorentwürfe
Referentenentwurf v. 23.07.2018
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 504/18 v. 12.10.2018
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 19/6337 v. 07.12.2018
1. Lesung - Plenarprotokoll 19/71 v. 13.12.2018 (S. 8221 - 8235)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit - BTDrs 19/8351 v. 13.03.2019
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 19/86 v. 14.03.2019 (S. 10048 - 10065)
BGBl I Nr. 18 (2019) S. 646 - Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung - (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)
BGBl I Nr. 18 (2019) S. 646 - Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung - (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)