Altersvorsorgereformgesetz

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)

Inhalt:

Einführung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantien, daneben Zulassung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase (in Höhe von 80 Prozent oder 100 Prozent), keine Verknüpfung mehr von Altersvorsorgeverträgen mit der Absicherung gegen verminderte Erwerbsfähigkeit/ Dienstunfähigkeit, Beschränkung der Hinterbliebenenabsicherung auf eine optionale Rentengarantiezeit, Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit, Ermöglichung eines Anbieterwechsels ohne Wechselkosten seitens nach fünf Jahren, lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Teilkapitalverrentung, Einführung eines reinen Auszahlungsprodukts, beitragsproportionale Grundzulage von 30 Cent für jeden Euro Eigenbeitrag bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro, 20 Cent für jeden Euro für jährliche Eigenbeiträge von 1.201 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro, beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigenbeitrag bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro (höchstens 300 Euro pro Kind), Bestandsschutz für bestehende Altersvorsorgeverträge mit Wechselmöglichkeit in die neue Förderung sowie Verzicht auf die verpflichtende Teilkapitalverrentung bei einem Auszahlungsplan im Konsens der Vertragsparteien.

Vorentwürfe

Referentenentwurf eines Altersvorsorgereformgesetzes des Bundesministeriums der Finanzen v. 01.12.2025

Materialien

 Fokusgruppe private Altersvorsorge - Abschlussbericht v. 18.07.2023