Rente
Vom Ende der »Riester-Treppe« bis zum Abschluss der Rentenüberleitung
Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024
April 2024 | Das Anpassungsverfahren der Renten erweist sich für alle daran Interessierten als Herausforderung – mit einer kaum noch überschaubaren Vielfalt an Einflussfaktoren und Rückkoppelungseffekten. Dies betrifft zum einen die Anpassungsformel selbst, die Außenstehenden den Zugang zum Verständnis eher versperrt als dass sie ihn öffnet; hinzukommen zu beachtende Schutzklauseln mit eventuellen Folgewirkungen für die Rentenanpassung im Folgejahr sowie eine Vielzahl einschlägiger Rechengrößen und Werte, deren Abgrenzung bzw. Definition im Zeitverlauf zudem zahlreichen gesetzlichen Änderungen unterlagen. - Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.
Sinkflug der Erwerbsminderungsrenten gestoppt
Erwerbsminderungsrenten-Zugang 2000 - 2022
Juni 2023 | Der durchschnittliche Zahlbetrag der 2022 rund 141.000 neu zugegangenen Renten wegen voller Erwerbsminderung (EM) mit Wohnort in Deutschland betrug im Westen 1.009 Euro und im Osten 1.034 Euro. Gegenüber dem Jahr 2000 entspricht dies einem Zuwachs von 33 Prozent (West) bzw. 44 Prozent (Ost). Damit konnte der Sinkflug der ersten Dekade (2011 gegenüber 2000) von minus 15 Prozent (West) bzw. minus 12 Prozent inzwischen mehr als wettgemacht werden. Diesen Eindruck gewinnt, wer den Blick alleine auf die Entwicklung der Zahlbeträge im jeweiligen Zugangsjahr richtet.
Prozess systemischer Verschmelzung
Die Entwicklung von Grundsicherung und Altersrente seit 2003
15. Oktober 2019 | Der Anteil der Altersrenten, der durch Grundsicherungsleistungen aufgestockt wird, liegt seit einigen Jahren relativ konstant bei aktuell 2,6 Prozent. Der Anteil der Altersrenten mit einem Zahlbetrag unterhalb des durchschnittlichen Grundsicherungsbedarfs war zuletzt sogar rückläufig. Scheinbar konträr dazu steht der Befund einer seit dem Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik zu Beginn des vergangenen Jahrzehnts deutlich fortgeschrittenen systemischen Verschmelzung von Grundsicherung und Altersrente.
Neue Berechnung des Rentenniveaus
Die Transparenz verliert
Juli 2018 | Das »Rentenpaket 2018« bringt eine Haltelinie fürs Rentenniveau - unter 48 Prozent soll es bis 2025 nicht sinken. In diesem Zusammenhang erfolgt eine neue Berechnung des so genannten Sicherungsniveaus vor Steuern. Zwar gibt die Entwicklung des Rentenniveaus auch künftig Auskunft über die Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Rentensystems; aufgrund einer Reihe von Einflussfaktoren verliert allerdings die absolute Höhe des Niveaus, also die Lohnersatzrate, immer mehr an Aussagekraft. Um dem »Absolutwert« des Rentenniveaus wieder mehr Relevanz zu verleihen, wäre sein Ausweis als Sicherungsniveau nach Sozialversicherungsbeiträgen hilfreich.
Für Ost-Versicherte zurzeit ein »doppeltes Schnäppchen«
Sozialpolitisch ambivalenter Rückkauf von Rentenabschlägen
02. November 2017 | Wer eine Altersrente vorgezogen in Anspruch nehmen will, muss mit Abschlägen rechnen. Allerdings lässt sich die Rentenminderung durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Im Osten beschäftigte Versicherte können dabei noch kurzfristig ein »doppeltes Schnäppchen« machen. Sozialpolitisch ist die in Ost wie West faktisch weit vor Rentenbeginn gegebene Möglichkeit zur Zahlung zusätzlicher Beiträge jedoch eine fragwürdige Angelegenheit.
Zahlung von Rentenbeiträgen nach § 187a SGB VI - Eine lohnende Investition für Ost-Versicherte
Für eine Rente mit Niveau
Zum Diskurs um das Niveau der Renten und das Rentenniveau
August 2015 | Die Alterssicherungspolitik in Deutschland bedarf weit mehr als nur einer Nachjustierung verschiedener Stellschrauben – nötig ist eine vollkommene Umorientierung. Die Anhebung des Niveaus zahlreicher Renten durch das Rentenpaket des vergangenen Jahres kann die allgemeine Rentenniveausenkung nicht korrigieren – im Gegenteil wird die Entwertung der Renten für alle durch die Begünstigungen für wenige weiter forciert.
West - Ost
Rentenangleichung und Ende der »Hochwertung« sind überfällig
Februar 2015 | Ein Vierteljahrhundert nach der Einheit ist ein Gleichziehen der Ost-Renten alleine auf Basis der Entgeltentwicklung in den neuen Ländern nicht mehr zu erwarten. Der Transformationsprozess ist abgeschlossen und damit auch der mit ihm einhergehende Aufholprozess der Ost-Löhne. Was bleibt, ist ein eklatanter Lohnunterschied zwischen West und Ost. Dennoch ist es höchste Zeit, den aktuellen Rentenwert (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwerts anzuheben und gleichzeitig die Umrechnung in Zukunft erzielter Ost-Entgelte zu beenden.
Teilrentenmodell des DGB
»Rente mit 60« verlängert die Lebensarbeitszeit
August 2014 | Im Juni präsentierte der Deutsche Gewerkschaftsbund seine Überlegungen zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand; das Herzstück des Konzepts bildet die Teilrente ab 60 Jahren als eigenständige Rentenart. Die medialen Reaktionen fielen überwiegend negativ aus – die Rede war von einem neuen »Frühverrentungsprogramm«, das nicht in die Zeit einer alternden Gesellschaft passe.
Wenn der Mindestlohn fürs Alter nicht reicht
Plädoyer für eine Mindestbemessungsgrundlage für Rentenbeiträge auf Arbeitsentgelt
Januar 2014 | Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag festgelegte Mindestlohnhöhe ist zu gering, um nach erwerbslebenslanger Pflichtmitgliedschaft eine Rente in Höhe des Existenzminimums zu erreichen. Die alleine dem Grunde nach bestehende Versicherungspflicht abhängig Beschäftigter reicht somit nicht aus und bedarf dringend einer Ergänzung auch der Höhe nach. Es muss der Grundsatz gelten, dass jede versicherte Arbeitsstunde für sich genommen einen adäquaten Vorsorgebeitrag zur Existenzabsicherung im Alter leistet – adäquat bedeutet: Mindestens entsprechend dem erforderlichen Entgeltpunkte-Anteil einer Arbeitsstunde an der zur Existenzsicherung notwendigen Entgeltpunkte-Summe.
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Wirkungsanalyse der »Riester«-Treppe
April 2013 | Die »Riester«-Treppe hat die Entwicklung der Renten zwischen 2003 und 2013 um 5,08 Prozentpunkte von der Lohnentwicklung abgekoppelt und ist damit bislang der Hauptverursacher der Rentenniveausenkung. Ginge es - wie bei ihrer Einführung unter Rot-Grün behauptet - tatsächlichen darum, die getätigten Aufwendungen der Arbeitnehmer für die private Altersvorsorge im Anpassungsverfahren mindernd zu berücksichtigen, dürften die Wirkungen statt mit rund fünf Prozentpunkten nur mit maximal einem Prozentpunkt zu Buche schlagen. In der Anpassungsformel bildet die »Riester«-Treppe ein willkürlich gesetztes Element, das seine Begründung alleine in politisch vorgegebenen Verteilungszielen findet (Rentenniveausenkung zwecks Beitragssatzdeckelung).
Die Anpassung der Renten in den Jahren 2003 bis 2013 - Zugleich eine Wirkungsanalyse der »Riester«-Treppe
Bundesregierung bestätigt Studie von Portal Sozialpolitik
Reformvorschläge für die Rente
Januar 2013 | In der Debatte darüber, wie in Zukunft womöglich wieder steigende Altersarmut vermieden werden kann, streiten die Parteien derzeit um die »richtigen« Konzepte. In den Programm-Angeboten findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente. Auffallend wenig Aufmerksamkeit wird in diesem Zusammenhang allerdings der Frage gewidmet, welche Reichweite die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen haben – sowohl hinsichtlich der erfassten Personengruppen als auch bezüglich der sozialpolitischen »Inkubationszeit« der einzelnen Instrumente. Damit verschwimmt in der politischen Auseinandersetzung meist (bewusst?) der Zeithorizont, der erforderlich wäre, damit die jeweilige Maßnahme überhaupt zählbare Wirkungen auf die Rentenhöhe entfalten kann
Geschichte der Rentenanpassungen
Oktober 2002 | Seit Einführung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente im Jahr 1957 folgen die Renten der Entwicklung der Löhne und Gehälter - jedenfalls dem Grunde nach. Denn die Bindung der Renten an die Entgeltentwicklung wurden über die Jahrzehnte einer ganzen Reihe von Änderungen unterzogen. Die Broschüre zeichnet die Entwicklung der Rentenanpassungen von 1959 bis 2002 nach und liefert Erläuterungen zu den anpassungsrelevanten Berechnungsgrößen. Die Untersuchung umfasst auch die Angleichung der Bestandsrenten in der DDR zum 1. Juli 1990 sowie die Umwertung der Renten in den neuen Ländern zum 1. Januar 1992 und erläutert das Anpassungsverfahren bis zum Jahr 2002.