Gesetzgebung 20. Wahlperiode
Gesetzgebung und Anträge in der 20. Wahlperiode
26.10.2021 bis ... 2025 | Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge [23.09.2024] - Inhalt: Beitragsproportionale Grundzulage von 20 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro, ab 2030 bis zu 3.500 Euro), Beitragsproportionale Kinderzulage pro Kind von 25 Cent für jeden Euro Eigensparleistung (höchstens 300 Euro pro Kind), Bonuszulage von 175 Euro für Geringverdiener, Berufseinsteigerbonus von 200 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von drei Jahren, Förderung eines renditeorientierten Altersvorsorgedepots ohne Garantieanforderungen, Förderung von Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase mit zwei möglichen Garantiestufen (80 Prozent oder 100 Prozent), Standardisierung der Produkte durch Fokus auf Altersvorsorge (also keine Absicherung mehr gegen verminderte Erwerbsfähigkeit, Dienstunfähigkeit bzw. der Hinterbliebenen), Wahl zwischen lebenslanger Leibrente oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr ohne Restverrentungspflicht, Anhebung des Sonderausgaben-Höchstbetrages für bereits abgeschlossene Riester-Verträge auf 3.500 Euro ab 2025, Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgebeiträge auf 3.000 Euro (ab 2026) bzw. 3.500 Euro (ab 2030) zuzüglich der zustehenden Zulage.
SGB-III-Modernisierungsgesetz [09.09.2024] - Inhalt: Weitere Schritte zur Digitalisierung und Automatisierung, Anpassung und Ausbau von Förderinstrumenten sowie Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen im In- und Ausland, die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen neuen Kooperationsplan ersetzt, Beratung junger Menschen wird umfassender gestaltet zudem wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialleistungsträger gestärkt. Durch einen höheren Zuschuss bei auswärtiger Unterbringung im Rahmen von Praktika zur Berufsorientierung wird ein zusätzlicher Anreiz für mehr Mobilität gesetzt, ArbGeb-Förderung bei ArbN-Freistellung für berufsbezogene Deutschsprachförderung. - Verschärfung der Zmutbarkeitsregelungen im SGB II, Halbierung der sog. Karenzzeit, monatliche Meldepflicht, Integrationspraktikum als neues SGB-II-Förderinstrument, Anschubfinanzierungs-Prämie.
Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz [24.06.2024] - Inhalt: Erweiterung (v.a. Öffnung) des Sozialpartnermodells, Erleichterungen bei Einführung von Opting-Out-Systemen zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene, Anhebung des Förderhöchstbetrages beim BAV-Förderbetrag sowie Dynamisierung der Einkommensgrenze für Begünstigte durch Kopplung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung und schließlich werden bei Pensionskassen Anlagevorschriften erweitert und Bedeckungsvorschriften flexibilisiert, so dass die Vermögensanlage stärker auf die Endfälligkeit der Leistung ausgerichtet werden kann.
Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz [05.03.2024] - Inhalt: Langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus (Sicherungsniveau vor Steuern - SvS) auf 48 Prozent, Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,3 Monatsausgaben, Änderung der Fortschreibungsvorschriften für die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung und Aufbau eines Generationenkapitals zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung.
Kindergrundsicherung [30.08.2023] - Inhalt: Zusammenführung der bisherigen Leistungen Kindergeld und Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II und SGB XII für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu einer einzigen Leistung (Kindergrundsicherung).
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG [20.02.2023] - Inhalt: Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent sowie Anhebung des Beitragszuschlags für Mitglieder ohne Kinder von 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte mit Entlastung ab dem zweiten bis zum fünften Kind bis zu deren vollendetem 25. Lebensjahr um je 0,25 Beitragssatzpunkte (Umsetzung des Beschlusses des BVerfG v. 7. April 2022), Erhöhung des Pflegegeldes sowie der ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent, Erhöhung der Leistungszuschläge zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile ab dem 1. Januar 2024 um 5 bis 10 Prozentpunkte, Pflegeunterstützungsgeld kann pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden, Verschiebung der für das Jahr 2024 vorgesehenen allgemeinen Leistungsdynamisierung um ein Jahr (zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent - zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert).
Wohngeld-Plus-Gesetz und Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes [22.09.2022] Inhalt: Für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten wird ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt an Personen, denen zwischen September 2022 und Dezember 2022 u.a. Wohngeld, BAföG (nicht bei den Eltern Wohnende) oder ein Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bewilligt wurde. - Die Wohngeldreform konzentriert sich auf eine zusätzliche und dauerhafte Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete in die Wohngeldberechnung eingeht, eine Klimakomponente, die die maßgebliche Mietobergrenze erhöht sowie eine Anpassung der Parameter in der Wohngeldformel, mit der die Wohnkostenbelastung der Haushalte am oberen Einkommensrand des Wohngeldes überproportional gesenkt wird.
Bürgergeld-Gesetz [20.07.2022] Inhalt: Abschaffung des Vermittlungsvorrangs im SGB II, das ALG II bzw. Sozialgeld werden zum Bürgergeld, Änderung des Anpassungsverfahrens und Erhöhung der Regelbedarfsstufen im SGB XII, Änderung und in großen Teilen Verbessung der Hinzuverdienstregelung, Erhöhung der Vermögensfreibeträge sowie Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (auch im SGB XII) während einer zweijährigen Karanzzeit, befristete Aussetzung der Zwangsverrentung, Einschränkung von Sanktionsmöglichkeiten, Erhöhung des Schonvermögens im SGB XII
Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz [23.03.2022] Inhalt: Endgültige Streichung der bis 2025 zugesagten Sonderzahlungen des Bundes an die Rentenversicherung, Festlegung der Rentenanpassung 2022, Verbesserungen für den von 2001 bis 2018 zugegangenen EM-Renten- bzw. Hinterbliebenenrenten-Bestand, Wiedereinsetzung des sog. Nachholfaktors, Datenrevision zur Bestimmung des Ausgleichsbedarfs, des verfügbaren Durchschnittsentgelts und des Sicherungsniveaus vor Steuern
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz [04.03.2022] Inhalt: Anhebung des Bundeszuschusses zur GKV um 2 Mrd. Euro in 2023 auf dann 16,5 Mrd. Euro, Reduzierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds von derzeit 0,5 auf 0,25 Monatsausgaben, Absenkung der gesetzlichen Obergrenze für die Finanzreserven der KKen von bisher 0,8 auf 0,5 Monatsausgaben, Verlängerung des Arzneimittel-Preismoratoriums um weitere vier Jahre sowie Erhöhung des Apothekenabschlags für einen Zeitraum von zwei Jahren auf zwei Euro, Anhebung des Herstellerabschlags, der insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel gilt, für ein Jahr befristet um 5 Prozentpunkte.
Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [28.02.2022] Inhalt: Sanktionen bei Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II) werden für die Dauer eines Jahres (bis 01.07.2023) ausgesetzt (Sanktionsmoratorium). Zudem ist während des Sanktionsmoratoriums erst bei wiederholtem Meldeversäumnis (binnen zwölf Monaten) eine Kürzung der Leistung möglich (§ 32 SGB II) – begrenzt auf 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz [03.03.2022] Inhalt: Einführung eines Sofortzuschlages von 20 Euro monatlich (ab Juli 2022) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII und BVG, die Leistungen nach den für Kinder geltenden Regelbedarfsstufen erhalten oder für die die Eltern Kinderzuschlag erhalten. - Einmalzuschlag für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII, des AsylbLG und des BVG in Höhe von 100 Euro je Person für den Monat Juli 2022.
Mindestlohnerhöhungs- und Minijobgesetz [21.01.2022] Inhalt: Der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht. Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns (mit Wirkung ab 01.01.2024) entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre. - Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze ab 01.10.2022 auf 520 Euro und künftige Dynamisierung (wie allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn). Zeitgleich erfolgt eine Erweiterung des Übgergangsbereichs (Midi-Jobs) bis zu einem Bruttolohn von 1.600 Euro monatlich sowie eine stärkere Entlastung der Beschäftigten im unteren Übergangsbereich.
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite [08.11.2021] Inhalt u.a.: Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum SGB II / SGB XII / Kinderzuschlag auf Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen, die Regelungen zur Alg-Leistungsfortzahlung pro Kind bleiben auch 2022 inkraft ebenso der 2021 verlängerte Anspruch auf Kinderkrankengeld (hierfür erfolgt ein finanzieller Ausgleich aus dem Bundeshaushalt).