Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
Inhalt
Ersetzung des bisherigen Erziehungsgeldes durch ein Elterngeld in Höhe von 67% des Netto-Einkommens für 12 Monate ab Geburt des Kindes zuzüglich zweier Bonusmonate, wenn auch der Partner seine Erwerbstätigkeit für die Erziehung einschränkt oder unterbricht; Mindestelterngeldleistung in Höhe von 300 Euro auch für Nichterwerbstätige.
Gesetzgebungsverfahren
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD - BTDrs 16/1889 v. 20.06.2006
1. Lesung - Plenarprotokoll 16/40 v. 22.06.2006 (S. 3709 - 3739)
Schriftliche Stellungnahmen der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 03.07.2006
Wortprotokoll der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 03.07.2006
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - BTDrs 16/2785 v. 27.09.2006
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 16/55 v. 29.09.2006 (S. 5353 - 5376)
BGBl I Nr. 56 (2006) S. 2748 - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) (Druckversion)