Änderung des Bundeselterngeldgesetzes
Bundeselterngeld-, Elternzeit- und Mutterschutzgesetz
Inhalt:
Aufhebung der Einschränkung des parallelen Basiselterngeldbezugs; Abschaffung des Partnerschaftsbonus; Aufgabe der Unterscheidung zwischen laufendem Arbeitslohn und sonstigen Bezügen; künftig sind jeweils vier Elterngeldmonate für jeden Elternteil reserviert, sechs weitere Monate können frei zwischen den Eltern verteilt werden, so dass ein Elternteil nur noch maximal zehn statt bisher 12 Monate in Anspruch nehmen darf; die Ersatzrate (bisher durchweg 65%) beträgt in den ersten vier Bezugsmonaten eines jeden Elternteils 80 Prozent, in den weiteren (bis zu maximal sechs) Bezugsmonaten 50 Prozent und der Mindestbetrag soll auf 330 Euro (bisher 300 Euro), der Höchstbetrag auf 1.900 Euro (bisher 1.800 Euro) angehoben werden.
Vorentwürfe
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes sowie des Mutterschutzgesetzes (BMBFSFJ) v. 27.10.2026
Materialien
BMBFSFJ , Übersicht der wesentlichen Eckpunkte der Elterngeld- und Mutterschutzreform v. 27.10.2026
BMBFSFJ, Synopse: Geltendes Recht - Referentenentwurf v. 19.10.2026