Brückenteilzeit

Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts -
Einführung einer Brückenteilzeit

Inhalt

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) wird für Beschäftigte bei Arbeitgebern mit in der Regel insgesamt mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Anspruch (bis 200 Beschäftigte mit Zumutbarkeitsgrenze) auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit - mindestens ein Jahr, höchstens fünf Jahre) eingeführt. Nach Ablauf der Brückenteilzeit besteht Anspruch auf Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. Während der Brückenteilzeit besteht kein Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit oder auf vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit. - Bei Arbeit auf Abruf wird der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren Arbeit auf 25 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit bzw. 20 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Höchstarbeitszeit begrenzt; in Fällen ohne vertragliche Festlegung gilt eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als vereinbart.

Vorentwürfe

Referentenentwurf Referentenentwurf v. 17.04.2018

Regierungsentwurf Regierungsentwurf v. 13.06.2018

Gesetzgebung

Gesetzentwurf Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 281/18 v. 14.06.2018

Gesetzentwurf Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 19/3452 v. 19.07.2018

Erste Lesung 1. Lesung - Plenarprotokoll 19/53 v. 28.09.2018 (S. 5725 - 5740)

Schriftliche Stellungnahmen Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.10.2018

Wortprotokoll Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.10.2018

Beschlussempfehlung und Bericht Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 19/5097 v. 17.10.2018

Zweite und dritte Lesung 2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 19/58 v. 18.10.2018 (S. 6392 - 6405)

BGBl BGBl I Nr. 45 (2018) S. 2384 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Offene Gesetze BGBl I Nr. 45 (2018) S. 2384 - Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit

Materialien

Antwort der Bundesregierung Teilzeitbeschäftigung - Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE, BTDrs 19/3593 v. 25.07.2018