Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG)

Inhalt

Der Zuschuss des Bundes zum Gesundheitsfonds wird in 2021 um 5 Milliarden Euro (von 14,5 Mrd. Euro auf 19,5 Mrd. Euro) erhöht. Die Krankenkassen zahlen aus ihren Finanzreserven 8 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Dabei werden die über 0,4 Monatsausgaben liegenden Rücklagen einer Kasse zu zwei Dritteln an den Gesundheitsfonds abgeführt. Bislang durften Kassen den Zusatzbeitrag nicht erhöhen, wenn ihre Finanzreserven mehr als eine Monatsausgabe betrugen; diese Grenze wird auf 0,8 Monatsausgaben abgesenkt. Im Ergebnis soll hierdurch das für 2021 zu erwartende Defizit von 21 auf 3 Milliarden gesenkt werden. Die verbleibende Lücke wird durch Anhebung des Zusatzbeitrages geschlossen, der im Durchschnitt von 1,1 auf voraussichtlich 1,3 Prozentpunkte steigen wird. - In der vollstationären Altenpflege sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte vollständig aus der Pflegeversicherung finanziert werden, so dass der Eigenanteil der Pflegebedürftigen dadurch nicht steigt.

Gesetzgebung

Kabinettsvorlage v. 23.09.2020

Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 561/20 v. 25.09.2020

Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 19/23483 v. 19.10.2020

1. Lesung - Plenarprotokoll 19/186 v. 29.10.2020 (S. 23442 - 23450)

Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung - BTDrs 19/24231 v. 11.11.2020

Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 16.11.2020

Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 16.11.2020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit - BTDrs 19/24727 v. 25.11.2020

2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 19/195 v. 26.11.2020 (S. 24637 - 24645)

BGBl I Nr. 66 (2020) S. 3299 - Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege

BGBl I Nr. 66 (2020) S. 3299 - Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege