Sozialpolitik
9,6 Milliarden Euro
Kürzung von Bundesmitteln für die allgemeine Rentenversicherung – 2022 bis 2027
17. September 2024 | Zum wiederholten Mal saniert der Bund seinen Haushalt auf Kosten der Rentenversicherung. Die Streichung von Sonderzahlungen, direkte Kürzungen sowie Neuregelungen bei der jährlichen Fortschreibung der Bundeszuschüsse summieren sich in den Jahren 2022 bis 2027 auf ein Volumen von 9,6 Milliarden Euro. Dies entspricht dem Finanzaufkommen von rd. einem halben Beitragssatzpunkt. Der Entzug finanzieller Mittel geht am Ende zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden.
Niedriglohnquoten 2023
Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn in den Kreisen und kreisfreien Städten
26. Juli 2024 | Von knapp 22 Millionen Vollzeitbeschäftigten Ende 2023 mussten sich gut 3,3 Millionen Personen oder 15,3 Prozent mit einem Niedriglohn begnügen - im Westen waren es knapp 2,5 Millionen Personen (13,8%), im Osten einschließlich Berlin rund 865 Tsd. Personen (22,2%). Auf Basis der regionalen Niedriglohnschwellen waren im Westen knapp 2,8 Millionen Personen (15,4%) und im Osten gut 420 Tsd. Personen (10,8%) betroffen. Auf Basis der bundeseinheitlichen Niedriglohnschwelle (Deutschland 2023: 2.530 EUR/M) konzentrieren sich die hohen Niedriglohnquoten in den Kreisen und Städten der ostdeutschen Bundesländer. Bei Rückgriff auf die regionalen Niedriglohnschwellen - West 2023: 2.598 EUR/M, Ost mit Berlin 2023: 2.219 EUR/M - finden sich die Niedriglohn-Hotspots hingegen in westdeutschen Städten und Kreisen.
Empfängerquoten 2005 bis 2023
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Ländern
10. Juli 2024 | Im Dezember 2023 erhielten bundesweit rund 1.2 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII. Bezogen auf die erwachsene Wohnbevölkerung entsprach dies einer Grundsicherungsquote von 1,72 Prozent. Zwischen den Bundesländern differieren die Anteile zum Teil erheblich. Vor allem bei der Grundsicherung im Alter heben sich die fünf neuen Bundesländer deutlich positiv ab vom Rest der Republik.
SGB II und SGB XII
Fürsorgedichte in Berlin - 2007 bis 2023
26. Juni 2024 | Am Jahresende 2023 bezogen gut 558.000 Berlinerinnen und Berliner Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II oder im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (Kapitel 4) bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kapitel 3). Das waren 14,4 Prozent der Gesamtbevölkerung oder 144 Personen je 1.000 EinwohnerInnen. Jede(r) siebte in der Hauptstadt gemeldete EinwohnerIn war somit (ergänzend) auf eine der genannten Grundsicherungsleistungen angewiesen.
Raus aus Hartz IV
Wie hoch muss der Bruttolohn sein?
05. Juni 2024 | Im vergangenen Dezember stieß Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer auf der Suche nach dem SGB-II-Bedarf seiner vierköpfigen Familie auf den Hart-IV-Rechner der Caritas. Der warf ihm einen Betrag von 3.368 Euro aus. Sein damaliges Fazit gegenüber BILD: »Wenn ich Alleinverdiener wäre, müsste ich schon um die 4.500 brutto heim bringen, um dasselbe zu erreichen«. Dies ist nur ein Bespiele dafür, wie in der Öffentlichkeit immer wieder der Eindruck erweckt wird, für die Überwindung der Leistungsberechtigung nach SGB II seien regelmäßig recht hohe Bruttolöhne erforderlich. Mit der Wirklichkeit des SGB-II-Bezugs haben derartige Beispiele in aller Regel wenig bis nichts zu tun.
Portal Sozialpolitik hat auf Basis der BA-Daten für Januar 2024 die sog. Bruttolohnschwellen für sieben Bedarfsgemeinschafts-Typen in den 400 kreisfreien Städten und Landkreisen ermittelt und kommt zu gänzlich anderen Ergebnissen.
Systemische Verschmelzung von Rente und Fürsorge
Diffusionsniveau ist deutlich gestiegen
13. April 2024 | Bei langjähriger Beitragszahlung aus vollzeitnaher Beschäftigung sollte die Rente eine Versorgung ermöglichen, die bei typisierender Betrachtung den Anspruch auf aufstockende Grundsicherung im Alter (deutlich) ausschließt. Ist dies nicht gewährleistet, so verliert die Pflichtversicherung an Akzeptanz. Warum sollen ein Erwerbsleben lang Pflichtbeiträge in nicht unerheblicher Höhe gezahlt werden, wenn die am Ende erreichbare Altersrente alleine Fürsorgeberechtigung nicht zuverlässig ausschließen kann? - Die systemische Verschmelzung von Pflichtversicherung (Rente) und Fürsorge (Grundsicherung im Alter) hat über die vergangenen zwanzig Jahre deutlich zugenommen. Festmachen lässt sich dies an der Entwicklung des Diffusionsniveaus. - Auch die im Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz vorgesehene dauerhafte Festschreibung der Rentenniveausenkung auf 48 Prozent wird einen weiteren Anstieg des Diffusionsniveaus nicht verhindern können.
Vom Ende der »Riester-Treppe« bis zum Abschluss der Rentenüberleitung
Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024
11. April 2024 | Das Anpassungsverfahren der Renten erweist sich als Herausforderung – mit einer kaum noch überschaubaren Vielfalt an Einflussfaktoren und Rückkoppelungseffekten. Dies betrifft zum einen die Anpassungsformel selbst, die Außenstehenden den Zugang zum Verständnis eher versperrt als dass sie ihn öffnet; hinzukommen zu beachtende Schutzklauseln mit eventuellen Folgewirkungen für die Rentenanpassung im Folgejahr sowie eine Vielzahl einschlägiger Rechengrößen und Werte, deren Abgrenzung bzw. Definition im Zeitverlauf zudem zahlreichen gesetzlichen Änderungen unterlagen. - Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.
»Arbeiten lohnt sich nicht mehr« war gestern
»Mehr Arbeiten lohnt sich nicht« lautet das neue Mantra
10. Januar 2024 | Die Erzählung, dass sich Arbeit im Vergleich zum Bürgergeldbezug nicht mehr lohne, verbreiten heute nur noch unbelehrbare Trolle im Netz oder politische Akteure mit durchschaubarer Absicht. Der einschlägige Diskurs in Politik, Medien und Wissenschaft bewegt sich mittlerweile auf einer anderen Ebene. Die Diktion des politischen Mantras hat sich gewandelt von »Arbeiten lohnt sich nicht mehr« hin zu »Mehr Arbeiten lohnt sich nicht«. Dabei geht es längst nicht mehr alleine um eine Kritik an Höhe und/oder Administration des Bürgergeldes. In den Fokus der Kritik rückt das gesamte Set und Zusammenspiel einkommensabhängiger Sozialtransfers aufgrund ihrer (angeblich) ökonomisch negativen Anreizwirkung auf die Bereitschaft, Erwerbsarbeit aufzunehmen bzw. auszuweiten.
Messung von Einkommensarmut
01. Juni 2023 | Einkommensarmut wird anhand von Indikatoren zur Ungleichheit der Einkommensverteilung gemessen. Danach gilt als armutsgefährdet, wer ein monatliches Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Durchschnitts bezieht. Armutsgefährdet – und nicht arm – unter anderem deshalb, weil nur Einkommen erfasst werden und Vermögen ebenso wenig berücksichtigt werden wie tatsächliche Bedarfe.
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung in der Kritik
Babyboomer und die Altersrente mit 63 – schöne Story, aber falsch!
13. Dezember 2022 | Am 10. Dezember gab das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eine Pressemitteilung heraus mit dem Titel »Renteneintritt der Babyboomer: Für viele ist schon mit 63 Schluss«. Diese Aussage wird nicht mit Zahlen untersetzt. Kein Wunder also, dass verschiedene Medien dies ungenau abgeschrieben und noch ungenauer weiterverbreitet haben. Tatsächlich sagen Zahlen etwas völlig anderes aus.
CDU-Vize geht IfW-»Studie« auf den Leim
Carsten Linnemann im Fake-Netzwerk
05. November 2022 | Am 3. November veröffentlichte das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) ein Papier unter dem Titel »Bürgergeld und Lohnabstandsgebot«. Das Handelsblatt übersetzte die dortigen Berechnungen in die Headline: »Wenn sich Arbeit nicht mehr lohnt – IfW-Studie zeigt: Haushalte in denen eine Person zum Mindestlohn arbeitet, stehen künftig oft schlechter da als Bürgergeld-Empfänger«. Und am späten Abend des 3. November hatte CDU-Vize Carsten Linnemann bei »Maybrit Illner« seinen »großen« Auftritt im ZDF.
Daten und Erläuterungen zum geplanten Bürgergeld-Gesetz
Das Narrativ von der nicht lohnenden Arbeit
17. Oktober 2022 | Mitte September passierte der Entwurf eines Bürgergeld-Gesetzes das Bundeskabinett und wurde unmittelbar danach ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ein recht bunt und argumentativ »turbulent« bestücktes Lager kritisiert die »zu hohen Regelsätze« und beklagt zudem, dass Hilfebedürftige den Planungen zufolge kaum noch gefordert seien; ihnen fehlt die »harte Hand« des fördernden Sozialstaats. Seine Zuspitzung findet die Argumentation des Anti-Bürgergeld-Lagers mal wieder in der Behauptung, dass sich Arbeit vor dem Hintergrund des neuen Bürgergeldes nicht mehr lohne. Vor allem in den »Sozialen Medien« kursieren diverse Beispiele, die dies belegen oder nahelegen sollen.