EM-Leistungsverbesserungsgesetz

Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Inhalt

Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden besser abgesichert, indem die Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird. Sie werden langfristig so gestellt, als ob sie - entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit - drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.

Vorentwürfe

Referentenentwurf Referentenentwurf v. 12.01.2017

Kabinettsbeschluss Kabinettsbeschluss v. 15.02.2017

Gesetzgebung

Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 156/17 v. 17.02.2017

Empfehlungen der Ausschüsse Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates - BRDrs 156/1/17 v. 20.03.2017

Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 18/11926 v. 12.04.2017

Erste Lesung 1. Lesung - Plenarprotokoll 18/232 v. 28.04.2017 (S. 23421 - 23434)

Schriftliche Stellungnahmen Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017

Wortprotokoll Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 18/12590 v. 31.05.2017

Zweite und dritte Lesung 2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 18/237 v. 01.06.2017 (S. 24078 - 24091)

BGBl BGBl I Nr. 48 (2017) S. 2509 - Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)

Materialien

Übersicht Übersicht zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs (Stand: Beschlussempfehlung und Bericht v. 31.05.2017)