Gesetzgebung 15. Wahlperiode

Gesetzgebung in der 15. Wahlperiode

17.10.2002 - 18.10.2005 | Koalition aus SPD und Bündnis '90/Die Grünen

Gesetz zur Änderung des IV. und VI. Buches Sozialgesetzbuch [31.05.2005] Inhalt: Die Fälligkeitsregelungen für den Sozialversicherungsbeitrag werden auf den Monat vorgezogen, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht worden ist. Das führt dazu, dass den Trägern der Sozialversicherung die Beiträge schneller als bisher zur Verfügung stehen werden. Es wird sichergestellt, dass künftige Rentenanpassungen von den Neuregelungen unberührt bleiben.

Freibetragsneuregelungsgesetz [10.05.2005] Inhalt: Neuregelung der Freibeträge bei Erwerbstätigkeit für Alg II-Bezieher und Ermöglichung der Zahlung von Einstiegsgeld auch im Falle durch/nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit nicht weiterhin vorliegender Hilfebedürftigkeit.

Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz [06.09.2004] Inhalt: Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) zum 1. Januar 2005 vorgesehene gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird rückgängig gemacht . Zur Sicherung des Beitragssatzsenkungspotenzials wird der durch das GMG zum 1. Januar 2006 vorgesehene zusätzliche Beitragssatz von 0,5% auf 0,9% angehoben und bereits zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.

Viertes Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze [06.09.2004] Inhalt: Die Erprobung des Vermittlungsgutscheins wird bis zum 31. Dezember 2006 verlängert, der Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins entsteht bereits nach 6-wöchiger Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig wird dem Missbrauch durch Veränderung der Auszahlungsregelungen entgegengewirkt. Mit der Einführung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle beim Existenzgründungszuschuss wird die Förderung auf tragfähige Vorhaben beschränkt. Die Grundfreibeträge zur Schonung des Vermögens minderjähriger Kinder werden erheblich erhöht.

Kinder-Berücksichtigungsgesetz [03.09.2004] Inhalt: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. April 2001 zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. - Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Beitragszuschlags für kinderlose Mitglieder vor.

Kommunales Optionsgesetz [30.03.2004] Inhalt: Neben den Arbeitsgemeinschaften zwischen den Agenturen für Arbeit und den Kreisen bzw. kreisfreien Städten (Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten bis zu 69 Kreise bzw. kreisfreien Städte im Rahmen einer so genannten Experimentierklausel die Möglichkeit, die Aufgaben der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch alleine zu übernehmen.

Alterseinkünftegesetz [09.12.2003] Inhalt: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes unvereinbar ist. Das Gericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

RV-Nachhaltigkeitsgesetz [09.12.2003] Inhalt: Modifizierung der Rentenanpassungsformel durch Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors (Senkung des Rentenniveaus), Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Beginn der vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit auf das 63. Lebensjahr, Beschränkung der Höherbewertung der ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten auf Zeiten tatsächlicher beruflicher Ausbildung, Reduzierung der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung auf Fachschulen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sowie Begrenzung der Bewertung bzw. Höherbewertung von schulischen und beruflichen Ausbildungszeiten auf insgesamt höchstens 36 Monate.

Zweites und Drittes SGB-VI-Änderungsgesetz [23.10.2003] Inhalt: Absenkung der Mindestschwankungsreserve, Nullrunde bei den Renten 2004, Rentner tragen vollen Pflegebeitrag, Kürzung des Bundeszuschusses durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird rückgängig gemacht.

GKV-Modernisierungsgesetz [08.09.2003] Inhalt: Neuordnung der Finanzierung durch mittelfristige Mehrbelastung der Versicherten in zweistelliger Milliardenhöhe, Privatisierung des Zahnersatzes, Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität und zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung, Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Neugestaltung der Vergütung im ambulanten Bereich und der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln sowie Reform der Organisationsstrukturen.

»Hartz IV« [05.09.2003] Inhalt: Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Sozialhilfeniveau, Kinderzuschlag und Änderung des Wohngeldgesetzes.

»Hartz III« [05.09.2003] Inhalt: Reform der Organisation und der Selbstverwaltung, Einführung neuer Steuerungsinstrumente durch Zielvereinbarungen, Vereinfachung des Leistungsrecht der Arbeitslosenversicherung, Zusammenführung von Strukturanpassungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Vereinheitlichung der Eingliederungszuschüsse, Neugestaltung der Transferinstrumente der Arbeitsförderung, Änderungen der Altersteilzeit.

SGB XII - Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch [05.09.2003] Inhalt: Reform des Sozialhilferechts bei gleichzeitiger Einordnung als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch. Schwerpunkt bildet ein neues System für die Bemessung der Regelsätze. Die einmaligen Leistungen werden bis auf wenige Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Die Struktur der Regelsätze wird in der dazu zu erlassenden Rechtsverordnung »gestrafft«, die Höhe der Regelsätze aus der im Abstand von fünf Jahren erfolgenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgeleitet und die Fortschreibung in der Zwischenzeit an die Entwicklung der Renten gekoppelt. - Das neue Sozialhilferecht bildet zugleich das Referenzsystem für zahlreiche, insbesondere steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, einschließlich des Arbeitslosengeldes II im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt [24.06.2003] Inhalt: Drastische Kürzung der maximalen Arbeitslosengeld-Bezugsdauer, Anhebung der Anwendungsschwelle des Kündigungsschutzgesetzes, Beschränkung der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen sowie bedingter gesetzlicher Abfindungsanspruch, einheitliche 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen, Ausweitung von Befristungsmöglichkeiten.

BSSichG und 12. SGB-V-ÄndG [05.11.2002] Inhalt: Senkung der Schwankungsreserve, Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Erhöhung des RV-Beitragssatzes, Änderung der Hinzuverdienstgrenze, Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, Kürzung des Sterbegeldes sowie Senkung der KV-Beiträge für Alhi-Empfänger.

»Hartz I« und »Hartz II« [05.11.2002] Inhalt: Frühzeitige Meldepflicht bei drohender Arbeitslosigkeit, Änderungen des AÜG und Einführung von Personal-Service-Agenturen (PSA), Einschränkungen bei beruflicher Weiterbildung, Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien und Änderung der Sperrzeitenregelung, Entdynamisierung beim Entgeltersatz, Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, Beitragsbonus für Arbeitgeber, Ausweitung der Befristungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmer, Eingriffe in die Arbeitslosenhilfe, Einrichtung von JobCentern, Existenzgründungszuschuss, Änderungen bei Mini-Jobs, Einführung einer Gleitzone bei Einkünften zwischen 400 und 800 Euro.