Erklärung von SPD-MdBs

Erklärung gemäß § 31 GO-BT

von 40 SPD-MdBs vom 15.11.2002

Zur Schlussabstimmung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz BSSichG)

- Drucksache 15/28 -

erklären die Abgeordneten Hubertus Heil, Sabine Bätzing, Dr. Hans-Peter Bartels, Sören Bartol, Klaus Uwe Benneter, Dr. Axel Berg, Ute Berg, Petra Bierwirth, Marco Bülow, Martin Dörmann, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Petra Ernstberger, Gabriele Frechen, Kerstin Griese, Michael Hartmann, Nina Hauer, Monika Heubaum, Petra Heß, Eike Hovermann, Klaas Hübner, Johannes Kahrs, Ulrich Kelber, Astrid Klug, Christian Lange, Dirk Manzewski, Lothar Mark, Caren Marks, Christian Müller, Gesine Multhaupt, Dr. Carola Reimann, Silvia Schmidt, Carsten Schneider, Karsten Schönfeld, Swen Schulz, Dr. Martin Schwanholz, Rolf Stöckel, Simone Violka, Andreas Weigel, Andrea Wicklein:

Wir stimmen dem o.g. Gesetzentwurf zu.

Wir tun dies vor dem Hintergrund einer konjunkturellen Entwicklung, die, anders als von allen Sachverständigen prognostiziert, zu massiven Ausfällen von Einnahmen bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung geführt hat. Wir tun dies in dem Bewusstsein, dass jede Erhöhung von Lohnnebenkosten eine Belastung des Faktors Arbeit darstellt und damit die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen erschwert. Wir tun dies auch im Bewusstsein, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - vor allem die jüngeren - durch diesen Schritt die Gerechtigkeit zwischen den Generationen berührt sehen.

Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, um damit einen Beitrag zur kurzfristigen Deckung der Einnahmeausfälle zu leisten. Dieser Schritt entlässt uns aber nicht aus der Verantwortung, weitere strukturelle Reformen in diesen sozialen Sicherungssystemen durchzusetzen.

In der Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung muss der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden. Die Verteilung der Lasten soll dem Gebot der Generationengerechtigkeit entsprechen. Zudem ist zur Finanzierung dieser Sicherungssysteme die Einbeziehung weiterer Gruppen der Gesellschaft notwendig.

Im System der Altersvorsorge ist in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Aufbau einer kapitalgedeckten Säule ein richtiger Weg eingeschlagen worden, der konsequent fortgesetzt werden muss. Dabei ist zu prüfen, ob in Zukunft eine betriebliche bzw. private Vorsorge obligatorisch vorzusehen ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt es, durch eine tiefgreifende Reform die Qualität unseres Gesundheitswesens zu verbessern, Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern zu ermöglichen, Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen und das System entsprechend der demografischen Entwicklung der Gesellschaft anzupassen. Um diese Aufgaben zu bewältigen, wird die Bundesregierung eine Kommission unter Leitung von Prof. Dr. Bert Rürup einsetzen. An den Beratungen dieser Reformkommission müssen in jedem Fall auch Vertreter der jüngeren Generation beteiligt werden.

Wir sind der festen Überzeugung, dass nur die Koalition aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Lage ist, die notwendigen nachhaltigen Reformen der sozialen Sicherungssysteme zu verwirklichen – wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht und im Interesse des Zusammenhalts unserer Gesellschaft.