EM-Leistungsverbesserungsgesetz
Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Inhalt
Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit werden besser abgesichert, indem die Zurechnungszeit für Rentenzugänge schrittweise auf das vollendete 65. Lebensjahr verlängert wird. Sie werden langfristig so gestellt, als ob sie - entsprechend der Bewertung ihrer Zurechnungszeit - drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten.
Vorentwürfe
Referentenentwurf v. 12.01.2017
Kabinettsbeschluss v. 15.02.2017
Gesetzgebung
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BRDrs 156/17 v. 17.02.2017
Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates - BRDrs 156/1/17 v. 20.03.2017
Gesetzentwurf der Bundesregierung - BTDrs 18/11926 v. 12.04.2017
1. Lesung - Plenarprotokoll 18/232 v. 28.04.2017 (S. 23421 - 23434)
Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017
Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 15.05.2017
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales - BTDrs 18/12590 v. 31.05.2017
2. und 3. Lesung - Plenarprotokoll 18/237 v. 01.06.2017 (S. 24078 - 24091)
BGBl I Nr. 48 (2017) S. 2509 - Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz)
Materialien
Übersicht zu den wesentlichen Regelungen des Entwurfs (Stand: Beschlussempfehlung und Bericht v. 31.05.2017)