Ungerechte Rentenbesteuerung im Osten?

Ungerechte Rentenbesteuerung im Osten?

24.04.2023 | »Ältere Rentnerinnen und Rentner in den neuen Bundesländern müssen höhere Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen als Ruheständler im Westen, obwohl die Renten im Osten in der Regel niedriger sind. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann hervor«, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am vergangenen Freitag .

Rentenbesteuerung

Download PNG Grafik als PNG-File

Aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums geht in der Tat hervor: Obwohl der Jahresbetrag der Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum jeweiligen Durchschnittsverdienst 2023 im Osten mit 19.742 Euro niedriger ausfällt als im Westen mit 19.877 Euro werden auf Ost-Renten (ohne weitere Einkünfte und bei gleichen Sozialbeitragssätzen) für 2023 eventuell höhere Steuern fällig als auf entsprechende West-Renten (vgl. Tabelle Spalte 4 und 5).

Die Höhe der Rentenbesteuerung hängt seit 2005 ab vom Jahr des Rentenbeginns. Je weiter der Rentenzugang zurückliegt, umso höher fällt der als Anteil der Jahresbruttorente berechnete Freibetrag aus. Der vom Zugangsjahr abhängige Prozentsatz wird auf Basis der Bruttorente des jeweiligen Folgejahres in Euro umgerechnet und für die gesamte Rentenlaufzeit festgeschrieben; der den fixen Freibetrag übersteigende Teil der Rente wird besteuert.

Je weiter der Rentenbeginn zurückliegt, umso geringer war aber im Zugangs- bzw. Folgejahr auch die Jahresbruttorente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst im Osten – verglichen mit der westdeutschen Standardrente; entsprechend niedrig fällt in diesen Fällen der Freibetrag in Euro aus. Die Konsequenz: Mit zunehmender Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente bei älteren Rentnerinnen und Rentnern im Osten deutlich stärker als im Westen. »Es darf nicht sein, dass Ostrentner wegen geringerer Renten früher heute geringere Freibeträge haben und deshalb mehr Steuern zahlen müssen«, wird Pellmann vom RND zitiert. – Ist die höhere Steuer auf die Standardrente im Osten für Rentenzugänge bis etwa Mitte der vergangenen Dekade also ungerecht?

Rentenbesteuerung

Download PNG Grafik als PNG-File

Der steuerliche Rentenfreibetrag dient ausschließlich dem Ausgleich für die Steuerbelastung der Rentenbeiträge (Arbeitnehmer-Anteil) in der Erwerbsphase; dadurch soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Die Summe der potenziell besteuerten Arbeitnehmerbeiträge zur allgemeinen Rentenversicherung in den jeweils 45 Jahren vor Rentenbeginn lag und liegt in den neuen Ländern aber deutlich niedriger als im Westen (vgl. Tabelle Spalte 9) – beim Rentenzugang 2005 waren es 60,3 Prozent des West-Betrages, beim Rentenzugang 2023 immer noch lediglich 75,3 Prozent. Aus den geringeren besteuerten Beiträgen im Osten während der Erwerbsphase folgt zwangsläufig, dass zum Ausgleich in der Rentenphase eine geringere steuerliche Entlastung erforderlich ist. Betrachtet man den Gesamtzeitraum von Beitragszahlung und Rentenbezug, so haben die Ost-Renten einen die besteuerten Beiträge sehr viel deutlicher übersteigenden steuerfreien Rentenzufluss als die vergleichbaren West-Renten.